Donnerstag, März 28, 2024

Ehe für alle

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Manches erscheint uns undenkbar und weit entfernt. Noch immer ist die Ehe für alle nicht in jedem Land selbstverständlich. Noch immer müssen viele Paare ihre Liebe geheim halten, da sie diskriminiert werden oder Schlimmmeres.

Erst 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten zu tilgen

In vielen westlichen Ländern wurden bereits um die 70er Jahre herum die entsprechenden Paragrafen abgeschafft, laut denen Homosexualität ein strafbares Vergehen war. An eine Eheschließung mit allen Rechten und Pflichten und auch an Adoption war da noch nicht zu denken. Das Recht auf Adoption ist auch der größte Unterschied zwischen der eingetragenen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Segnung der Ehe

Während die katolische Kirche weiterhin Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehen ablehnt, sind in der evangelischen Kirche Segnungen möglich, die jedoch nicht den gleichen Stand haben wie kirchliche Trauungen. Seit dem 01.10.2017 ist das Gesetz zur Eheshließung bei uns in Kaft getreten. Seither gibt es die eingetragene Lebensgemeinschaft nicht mehr. Sie war zwar mit den gleichen Pflichten aber weniger Rechten ausgestattet und ist daher überholt. Vor dem 01.10.2017 geschlossene eingetragene Lebensgemeinschaften bestehen natürlich weiterhin.

An die 30 Länder haben bereits die Ehe für alle

1989 führte Dänemark als erstes Land weltweit die eingetragene Lebensgemeinschaft ein. In 2001 waren dann die Niederlande das erste Land weltweit, das die gleichgeschlechtliche Ehe einführte. Seither sind viele Länder nachgezogen. Am 08.02.2020 tritt nun auch der bereits in 2018 entsprechende Beschluss zur Ehe für alle in Costa Rica in Kraft.

Unterschiede in Europa

In Ost- und Südosteuropa ist der Großteil der Bevölkerung eher homophob. Daher haben es gleichgeschlechtliche Paare noch sehr schwer. Es gibt also innerhalb Europas deutliche Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Es gilt jedoch,  dass in einem Mitgliedstaat, in dem Paaren die Schließung einer Ehe oder auch die eingetragene Lebengemeinschaft erlaubt ist, Eheurkunden und Partnerschaftsurkunden, aus einem anderen Mitgliedstaat, anerkannt werden müssen. Dadurch bekommt zum Beispiel der Partner ein Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

 

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